Das Einzugsgebiet der Notfallpraxis umfasst die folgenden Gemeinden
- Berglen außer Hösslinswart
- Kernen im Remstal
- Korb
- Leutenbach
- Remshalden
- Schwaikheim
- Waiblingen
- Weinstadt
- Winnenden
- Winterbach mit Manolzweiler
- Birkenweißbuch
- Bretzenacker
- Drexelhof
- Erlenhof
- Kieselhof
- Kottweil
- Lehnenberg
- Linsenhof
- Oberweiler
- Ödernhardt
- Reichenbach
- Rettersburg
- Spechtshof
- Steinach
- Streich
- Stöckenhof
- Vorderweißbuch
- Necklingsberg
- Gollenhof
- Heidenhof
- Im Hohen Bild
- Leutenbach
- Nellmersbach
- Weiler zum Stein
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Für den orthopädisch-chirurgischen Notdienst und den gynäkologischen Notdienst erweitert sich das Einzugsgebiet auf den gesamten Rems-Murr-Kreis. Bitte beachten Sie hierzu die spezifischen Öffnungszeiten.