Einzugsgebiet

Das Einzugsgebiet der Notfallpraxis umfasst die folgenden Gemeinden

  • Berglen außer Hösslinswart
  • Kernen im Remstal
  • Korb
  • Leutenbach
  • Remshalden
  • Schwaikheim
  • Waiblingen
  • Weinstadt
  • Winnenden
  • Winterbach mit Manolzweiler
einzugsgebiet

 

Für den orthopädisch-chirurgischen Notdienst und den gynäkologischen Notdienst erweitert sich das Einzugsgebiet auf den gesamten Rems-Murr-Kreis. Bitte beachten Sie hierzu die spezifischen Öffnungszeiten.

 

 
Notfallpraxis